Ausstellung von Energieausweisen
Die Neuregelung der Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) verpflichtet schrittweise ab dem 01. 07. 2008 alle Hauseigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, zur Vorlage eines Energieausweises, der den Energieverbrauch des Hauses darstellt und mit heutigem Neubau-Standard vergleicht. Wir erstellen für Sie sowohl den verbrauchsorientierten als auch den strengeren bedarfsorientierten Ausweis. Letzterer basiert auf einem genormten Nutzerverhalten und liefert dem Besitzer Informationen über Gebäudezustand, Öl- oder Gasverbrauch, Wärmedämmung sowie Anreize zu Sanierungen. Dagegen zeigt der weniger aufwendige Verbrauchsausweis nur den reinen Energieverbrauch der letzten drei Jahre auf. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt. Unter Tel. 0511 / 33 13 33 erreichen Sie uns direkt.

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